Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 UF 244/13

Tenor

I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 31.10.2013 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Ahaus (Aktenzeichen: 12 F 132/13) wird zurückgewiesen.

II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Verfahrenswert von 2.604,00 EUR.


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