Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 WF 190/13

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Detmold vom 28.05.2013 (Az.: 30 F 446/11) abgeändert und die Vergütung für die Tätigkeit der Ergänzungspflegerin Rechtsanwältin T gegen die Landeskasse auf 5.354,76 € festgesetzt.

Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Die Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.670,81 € festgesetzt.


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