Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 26/15

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

Der Klägerin wird für die Abwehr der gegnerischen Berufung Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C aus C2 bewilligt, § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO. Es sind monatliche Raten in Höhe von 45,00 € zu zahlen.


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Aufgrund des Hinweisbeschlusses ist die Berufung zurückgenommen worden.

Zitiert von

Urteil vom Landgericht Münster - 115 O 316/22
12. Oktober 2023
115 O 316/22 12. Oktober 2023
Urteil vom Landgericht Münster - 115 O 199/20
3. Januar 2022
115 O 199/20 3. Januar 2022

Referenzen