Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 9 W 68/14

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 11.11.2014 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert.

Dem Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt C ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit er sich gegen eine den Betrag von 65.000,- € übersteigende Schmerzensgeldforderung nebst darauf entfallender Zinsen wendet.


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