Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 25 W 43/15

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 16.12.2014 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 03.09.2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 12.08.2014 abgeändert und die Erinnerung der Gläubigerin vom 27.05.2014 gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung der Beteiligten zu 1) vom 30.04.2014 zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.


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