Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 13 WF 146/15

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der am 22.06.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht – Münster unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt abgeändert:

Der Verfahrenswert für die 1. Instanz wird auf insgesamt 6.357,06 € festgesetzt (für die Ehesache auf 5.297,55 € und für den Versorgungsausgleich auf 1.059,51 €).


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