Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 67/15

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.03.2015 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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