Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 RVs 80/16

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Gesamtstrafenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte jeweils des Betruges schuldig ist.


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