Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 158/17

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Ausspruch über die Tagessatzhöhe der Geldstrafe mit den insoweit zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Münster zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 16606/17
6. Juni 2019
18 K 16606/17 6. Juni 2019

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