Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 7 W 9/18

Tenor

1.

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 29.3.2018 gegen die Streitwertfestsetzung durch die 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (Az. 6 O 60/17) mit Beschluss vom 12.12.2017 in Verbindung mit Beschluss vom 14.3.2018 in Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 9.4.2018 wird zurückgewiesen.

2.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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