Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 12 U 20/18

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.01.2018 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert und neu gefasst.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Bochum zum Aktenzeichen I-5 OH 4/15 trägt der Kläger

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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