Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 25 W 146/19

Tenor

  • 1.

    Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss teilweise abgeändert; auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Hattingen vom 23.07.2018 sind von dem Beteiligten zu 1) weitere 4.495,23 € – viertausendvierhundertfünfundneunzig Euro und dreiundzwanzig Cent – nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 29.12.2018 an den Beteiligten zu 4) zu erstatten.

  • 2.

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 4) trägt der Beteiligte zu 1).

  • 3.

    Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen