Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RBs 34/20

Tenor

1. Der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 30.12.2019 wird aufgehoben.

2. Der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Münster vom 19.08.2019 wird kostenpflichtig (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO) als unbegründet verworfen.


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