Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 34 U 129/19

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02.08.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld - 1 O 489/18 - unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin  trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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