Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 111/19

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.08.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund – IV. Kammer für Handelssachen – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.100,00 € (i. W.: fünftausend einhundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.03.2019 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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