Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 68/20

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 13.02.2020, Az. 02 O 450/19 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Mitgläubiger 11.602,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2019 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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