Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 21 U 106/21

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 5.7.2021, I-1 O 227/20, wird gemäß § 522 II ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 19.000,00 € festgesetzt.


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