Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 9/22

Tenor

I.

Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das 10.11.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Siegen (Az.: 1 O 369/20) durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.

II.

Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.


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