Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 2 U 250/20

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 08.07.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster in der durch Beschluss des Landgerichts vom 13.08.2020 berichtigten Fassung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist, ebenso wie das angefochtene Urteil des Landgerichts, ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung aus beiden Urteilen durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des auf Grund beider Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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