Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 W 32/22

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen vom 08.04.2022 wird zurückgewiesen.

Der Gläubiger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 16.000,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen