Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 WF 93/23

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Verfahrenskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts

– Familiengericht – Bielefeld vom  3.7.2023 abgeändert.

Der Antragstellerin wird für das einstweilige Anordnungsverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin A aus E beigeordnet


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