Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 13 UF 127/23

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 13.06.2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Münster (64 F 100/22) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.


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