Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 231/23

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die zur Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses gemäß dem Antrag der Beteiligten vom 16. Mai 2023 (UVZ-Nr. N01/2023 des Notars N. in H.) erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.


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