Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 72/22

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.05.2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (1 O 178/21) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 6.000 EUR festgesetzt.


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