Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 WF 10/24

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 30.11.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lennestad vom 30.11.2023 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Dem Antragsteller wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Z. aus H. insoweit bewilligt, als er beantragt, den vor dem Oberlandesgericht Hamm zum Aktenzeichen 4 UF 182/20 geschlossenen Vergleich vom 28.06.2021 dahingehend abzuändern, dass ab dem 01.09.2023 ein monatlicher Unterhalt von 304,81 € und ab dem 01.01.2024 ein monatlicher Unterhalt von noch 223,81 € geschuldet ist.

Das weitergehende Verfahrenskostenhilfegesuch wird zurückgewiesen.

Die Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt. Im Übrigen ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst.


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