Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 57/23

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.04.2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Detmold teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden über die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 3.266,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.09.2021 zu zahlen sowie den Kläger in Höhe von weiteren 80,45 € von seinen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten gegenüber der Kanzlei E., C.-straße 00, N. freizustellen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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