Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 257/24

Tenor

Dem Verurteilten wird von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts Siegen vom 23. Januar 2024 gewährt.

Die Beschwerde des Verurteilten vom 05. Mai 2024 wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trägt der Verurteilte.


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