Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz 438/24

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird - mit Ausnahme der Festsetzung des Gegenstandswerts - aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die Ablehnung der JVA R. vom 10.08.2023, dem Betroffenen Ausgang im Umfang von 10 Std./Woche zu bewilligen, rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens insgesamt und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.


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