Hinweisbeschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 98/24

Tenor

Der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers auf seine Kosten gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird dem Kläger Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.


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