Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 116/24

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. August 2024 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt. Das angefochtene und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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