Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 26 W 18/25

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 23.06.2025 gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 07.05.2025 (2 O 236/21) wird zurückgewiesen.

Eine Kostenerstattung findet nicht statt.


Gründe:

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