Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz 422-425/24

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen und der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit der Betroffene begehrt festzustellen, dass die Anordnung seiner Fesselung am 24.10.2024 rechtswidrig gewesen ist.im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen zurückverwiesen.


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