Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 141/86

Tenor

Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 10. Juni 1986 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 51/86 - abgeändert.

Die einstweilige Verfügung vom 10. April 1986 wird aufgehoben und der auf ihren Erlaß gerichtete Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin.


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