Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 39/88

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluß der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6. Juli 1988 - 11 T 211/88 - aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 13. April 1988 - 34 VI 237/88 - an das Landgericht zurückverwiesen.

Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der weiteren Beschwerde übertragen.


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