Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 14/94

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen vom 31.08.1993 - 41 O 98/93 - abgeändert.

Dem Antragsteller wird für die beabsichtigte Klage für den ersten Rechtszug Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S. in A. bewilligt.

Der Antragsteller hat ab Anhängigkeit der Klage Raten in Höhe von monatlich 40,00 DM an die Landeskasse zu zahlen.


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