Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 175/95

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldner vom 22. September 1995 gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18. September 1995 - 3 0 245/92 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Schuldner zu tragen.


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