Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ausl 320/99 - 21 -

Tenor

Die Auslieferung des polnischen Staatsangehörigen J. M. aus der Bundesrepublik Deutschland in die Republik Polen zur Verfolgung der in dem Auslieferungsersuchen des Justizministers der Republik Polen vom 29. Juni 1999 (PR II Oz 1078/99/E) und gleichlautend in dem Beschluss über eine Ergänzung und Änderung des Beschlusses über die Beschuldigung der Bezirksstaatsanwaltschaft in Nowy Sacz vom 8. Juni 1998 (VDs 37/98/S) zur Last gelegten Straftaten ist zu Nummern V, VI, VII, VIII und IX der dort aufgeführten Taten zulässig.

Hinsichtlich der dort zu Nummern I, II, III und IV aufgeführten Taten ist die Auslieferung nicht zulässig.


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