Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 91/99

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.05.1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 402/98 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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