Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 23 WLw 4/00

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den am 28. April 2000 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Düren - 15 bLw 4/00 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten und die der Antragsgegnerin erwachsenen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsteller zu tragen. Im übrigen findet eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht statt.


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