Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 86/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 31.05.2002 - 3 O 78/02 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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