Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 22 U 180/04

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. Oktober 2004 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 78/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.


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