Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 88/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 26.4.2005, 12 O 493/04, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 5.633,36 € festgesetzt.


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