Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 221/05

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller werden die Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Landgerichts Köln vom 13. Juni 2005 und 12. Oktober 2005 - 31 O 382/05 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 30. Mai 2005 sind von dem Antragsgegner an Kosten 3.586,00 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10. Juni 2005 an die Antragstellerinnen zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 406,20 EUR.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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