Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 137/07

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit es die Reiskosten des Rechtsanwaltes sowie Tage- und Abwesenheitsgeld angeht.

Im Übrigen wird der Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss des Landgerichts Bonn vom 21. Juni 2007 – 1 O 521/05 – aufgehoben und das Verfahren insoweit an das Landgericht zur erneuten Entscheidung über das Rechtsmittel zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen