Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 18 U 1/07

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Marburg (4.. Kammer für Handelssachen) - 4 O 12/21
5. Mai 2022
4 O 12/21 5. Mai 2022

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