Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 21/08

Tenor

1.

Das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl vom 28.12.2007 – 32 F 29/07 – wird aufgehoben, soweit unter II. eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich getroffen worden ist.

2.

Das Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs wird aus dem Verbund abgetrennt und gemäß §§ 2 Abs. 2 S. 2 VAÜG, 628 Abs. 1 ZPO ausgesetzt.

3.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens gegeneinander aufgehoben.

4.

Die Anträge der Parteien auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren werden zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.