Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 17 U 47/07

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.06.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - Az. 4 O 7/07 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für beide Instanzen wird auf bis zu € 19.000,-- festgesetzt.


G r ü n d e

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