Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 98/09

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 3. November 2009 gegen die Zwischenverfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Düren vom 7. Oktober 2009 - ME-0000-10 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wird zugelassen.


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