Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 183/10

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.10.2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 250/09 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 7.812,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.06.2009 zu zahlen.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 % zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 23 % und der Beklagten zu 77 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38

Zitiert von

Urteil vom Landgericht Offenburg - 1 S 162/11
23. Januar 2012
1 S 162/11 23. Januar 2012

Referenzen