Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 78/11

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 10. März 2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 877/10 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Die Klägerin erhält Gelegenheit, zu dem Hinweis innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.


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